Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung (Eigentumswohnung). Übergeordneter Begriff ist das Wohnungseigentum, das aus dem Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, z.B. Grundstück und Treppenhaus besteht.
Grundsätzlich wird also unterschieden zwischen dem Sondereigentum, das gewissermaßen exklusiv Ihnen gehört und dem Gemeinschaftseigentum, über das die Eigentümer gemeinsam verfügen.
Durch einen maßgeschneiderten Dienstleistungskatalog, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Immobilie, betreuen wir Sie kundenorientiert und fachkundig. Mit welchen Leistungen Sie auf uns setzen können, zeigt Ihnen der folgende Auszug aus unserem Leistungskatalog.
  • Direkte Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern und Durchführung des gesamten Schriftverkehrs.
  • Überwachung der Miethöhe und Durchführung von Mietanpassungen.
  • Miet- und Nebenkosteninkasso.
  • Überwachung der Zahlungseingänge und zwangsweise Eintreibung der Forderungen über einen Rechtsanwalt (falls nötig).
  • Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs und Kontoführung des Mietkontos.
  • Erfassen der Ein- und Ausgaben in einer schlüssigen Buchführung.
  • Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern.
  • Verwaltung der Mietkautionen
  • Erstellung der jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater.
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.